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   OVG Niedersachsen, 21.01.1992 - 11 L 5961/91   

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OVG Niedersachsen, 21.01.1992 - 11 L 5961/91 (https://dejure.org/1992,2476)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.1992 - 11 L 5961/91 (https://dejure.org/1992,2476)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 11 L 5961/91 (https://dejure.org/1992,2476)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Einzelverfolgung; Gruppenverfolgung; Kategorien von Verfolgungsbetroffenheit; Kurden; Türkei; Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit; Einzelfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einzelverfolgung; Gruppenverfolgung; Kategorien von Verfolgungsbetroffenheit; Kurden; Türkei; Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit; Einzelfall

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1992 - 11 L 5961/91
    Aus der Rechtsprechung des BVerfG (B. v. 23.1.1991 - 2 BvR 902/85, 515 u. 1827/89 - = DVBl. 1991, 531) ergibt sich neben der Einzel- und Gruppenverfolgung keine dritte Kategorie von Verfolgungsbetroffenheit (im Anschluß an BVerwG, U. v. 23.7.1991 - 9 C 154.90 - = DVBl. 1991, 1089).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1992 - 11 L 5961/91
    Aus der Rechtsprechung des BVerfG (B. v. 23.1.1991 - 2 BvR 902/85, 515 u. 1827/89 - = DVBl. 1991, 531) ergibt sich neben der Einzel- und Gruppenverfolgung keine dritte Kategorie von Verfolgungsbetroffenheit (im Anschluß an BVerwG, U. v. 23.7.1991 - 9 C 154.90 - = DVBl. 1991, 1089).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90

    Zur Lage der Kurden in der Türkei, insbesondere zum Vorhandensein einer

    Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.91 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36).

    Wenngleich für bestimmte Bereiche das Verbot der Verwendung anderer Sprachen als des Türkischen, wie etwa durch das Parteiengesetz und das Vereinsgesetz (Rumpf, InfAuslR 85, 252/255) fortbesteht, dürfte die Aufhebung des Sprachenverbotsgesetzes dennoch in einer wesentlichen Frage zu einer Abnahme der Beeinträchtigungen der kurdischen Volksgruppe in der Türkei geführt haben (kritisch hierzu OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

    Zu berücksichtigen in diesem Zusammenhang ist auch Art. 15 ATG, wonach Straftaten von mit der Bekämpfung des Terrors beauftragten Personen, die im Rahmen der Terroristenbekämpfung begangen werden, erheblichen Beschränkungen in der Strafverfolgung unterliegen (vgl. im einzelnen Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 a.a.O.; Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 8.7.1991 und Auskünfte vom 10.10.1991 an VG Stade und vom 15.10.1991 an VG Hamburg; Tellenbach, Aussage vor dem Hessischen VGH vom 19.6.1991; Rumpf, Stellungnahme vom 15.7.1991 an VG Hannover; FR vom 8.5.1991).

    Es sind bislang jedoch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß diese Bestimmungen zu einer systematischen Verfolgung der Volksgruppe der Kurden als solcher oder auch nur eines abgrenzbaren Teils dieser Volksgruppe genutzt werden (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

    Das Vorgehen des Staates gilt nicht der Betätigung oder Bestrafung der politischen Überzeugung als solcher, sondern der bei diesen Betätigungen zum Ausdruck gelangenden zusätzlichen kriminellen Komponente, deren Strafwürdigkeit der Staatenpraxis geläufig ist, nämlich dem gewaltsamen Kampf, der vor dem Einsatz terroristischer Mittel, insbesondere dem Einsatz gemeingefährlicher Waffen, nicht zurückschreckt und sich gegen die Sicherheitskräfte und Einrichtungen des Staates ebenso richtet wie gegen Leben, Gesundheit und Eigentum der dortigen Bevölkerung (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

    Die von der türkischen Regierung ergriffenen, teilweise unverhältnismäßig scharfen Maßnahmen (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 12.6.1992) und das Vorgehen der Sicherheitskräfte im Rahmen der unnachsichtigen Bekämpfung der PKK (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 20.2.1992) bringen zwar die konkrete Gefahr mit sich, daß Störer wie Nichtstörer in ihrem Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sonstigen Rechten und Interessen erheblich verletzt werden (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 30.6.1992); indes stellen diese Maßnahmen keinen bloßen Gegenterror dar und sind insbesondere - auch in ihren tatsächlichen Auswirkungen - objektiv nicht darauf gerichtet, das inzwischen offiziell in seiner Existenz anerkannte kurdische Volk zu vernichten oder auch nur zu vertreiben; ebensowenig zielt dieses Vorgehen darauf ab, dem kurdischen Volk das Bewußtsein seiner eigenen kurdischen Identität zu nehmen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992, a.a.O., S. 17; Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992, a.a.O., S. 24; OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O., S. 33 f.).

    Selbst wenn wegen der im Notstandsgebiet herrschenden Pressezensur davon ausgegangen werden kann, daß nicht alle dort vorkommenden, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 10.2.1992) bekannt werden, so kann doch angesichts der Größe und der topographischen Verhältnisse des kurdischen Siedlungsgebietes insgesamt oder auch nur der vom Notstand betroffenen Gebiete und der einige Millionen betragenden Zahl der dort lebenden Kurden nicht davon ausgegangen werden, daß jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht haben muß, selbst alsbald ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992, a.a.O.).

    Wann diese letztgenannten Möglichkeiten gegeben sind, läßt sich jedoch nicht allgemein, sondern nur für den jeweiligen Einzelfall beantworten (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - A 12 S 1492/91

    Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei

    Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36).

    Wenngleich für bestimmte Bereiche das Verbot der Verwendung anderer Sprachen als des Türkischen, wie etwa durch das Parteiengesetz und das Vereinsgesetz (Rumpf, InfAuslR 85, 252/255) fortbesteht, dürfte die Aufhebung des Sprachenverbotsgesetzes dennoch in einer wesentlichen Frage zu einer Abnahme der Beeinträchtigungen der kurdischen Volksgruppe in der Türkei geführt haben (kritisch hierzu OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

    Zu berücksichtigen in diesem Zusammenhang ist auch Art. 15 ATG, wonach Straftaten von mit der Bekämpfung des Terrors beauftragten Personen, die im Rahmen der Terroristenbekämpfung begangen werden, erheblichen Beschränkungen in der Strafverfolgung unterliegen (vgl. im einzelnen Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 a.a.O.; Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 8.7.1991 und Auskünfte vom 10.10.1991 an VG Stade und vom 15.10.1991 an VG Hamburg; Tellenbach, Aussage vor dem Hessischen VGH vom 19.6.1991; Rumpf, Stellungnahme vom 15.7.1991 an VG Hannover; FR vom 8.5.1991).

    Es sind bislang jedoch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß diese Bestimmungen zu einer systematischen Verfolgung der Volksgruppe der Kurden als solcher oder auch nur eines abgrenzbaren Teils dieser Volksgruppe genutzt werden (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

    Selbst wenn wegen der im Notstandsgebiet herrschenden Pressezensur davon ausgegangen werden kann, daß nicht alle dort vorkommenden, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 10.2.1992) bekannt werden, so kann doch angesichts der Größe und der topographischen Verhältnisse des kurdischen Siedlungsgebietes insgesamt oder auch nur der vom Notstand betroffenen Gebiete und der einige Millionen betragenden Zahl der dort lebenden Kurden nicht davon ausgegangen werden, daß jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht haben muß, selbst alsbald ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992, a.a.O.).

    Wann diese letztgenannten Möglichkeiten gegeben sind, läßt sich jedoch nicht allgemein, sondern nur für den jeweiligen Einzelfall beantworten (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - A 12 S 1828/91

    Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei

    Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36).

    Wenngleich für bestimmte Bereiche das Verbot der Verwendung anderer Sprachen als des Türkischen, wie etwa durch das Parteiengesetz und das Vereinsgesetz (Rumpf, InfAuslR 85, 252/255) fortbesteht, dürfte die Aufhebung des Sprachenverbotsgesetzes dennoch in einer wesentlichen Frage zu einer Abnahme der Beeinträchtigungen der kurdischen Volksgruppe in der Türkei geführt haben (kritisch hierzu OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

    Zu berücksichtigen in diesem Zusammenhang ist auch Art. 15 ATG, wonach Straftaten von mit der Bekämpfung des Terrors beauftragten Personen, die im Rahmen der Terroristenbekämpfung begangen werden, erheblichen Beschränkungen in der Strafverfolgung unterliegen (vgl. im einzelnen Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 a.a.O.; Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 8.7.1991 und Auskünfte vom 10.10.1991 an VG Stade und vom 15.10.1991 an VG Hamburg; Tellenbach, Aussage vor dem Hessischen VGH vom 19.6.1991; Rumpf, Stellungnahme vom 15.7.1991 an VG Hannover; FR vom 8.5.1991).

    Es sind bislang jedoch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß diese Bestimmungen zu einer systematischen Verfolgung der Volksgruppe der Kurden als solcher oder auch nur eines abgrenzbaren Teils dieser Volksgruppe genutzt werden (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

    Selbst wenn wegen der im Notstandsgebiet herrschenden Pressezensur davon ausgegangen werden kann, daß nicht alle dort vorkommenden, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 10.2.1992) bekannt werden, so kann doch angesichts der Größe und der topographischen Verhältnisse des kurdischen Siedlungsgebietes insgesamt oder auch nur der vom Notstand betroffenen Gebiete und der einige Millionen betragenden Zahl der dort lebenden Kurden nicht davon ausgegangen werden, daß jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht haben muß, selbst alsbald ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992, a.a.O.).

    Wann diese letztgenannten Möglichkeiten gegeben sind, läßt sich jedoch nicht allgemein, sondern nur für den jeweiligen Einzelfall beantworten (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92

    Zur inländischen Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

    Dies hat der erkennende Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.7.1984 - A 13 S 693/82 - im einzelnen dargelegt; hieran hat der inzwischen für die Türkei allein zuständige erkennende Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden und in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch in der Folgezeit in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten festgehalten (vgl. Urteile vom 13.12.1993 - A 12 S 1492/91 -, 3.11.1992 - A 12 S 222/90 -, 17.7.1992 - A 12 S 1315/91 -, 18.5.1992 - A 12 S 1478/90 -, 21.11.1991 - A 12 S 799/91 -, 5.3.1991 - A 12 S 3102/90 -, 5.5.1988 - A 12 S 1344/87 -, jeweils m.w.N.; im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Urteil vom 17.8.1992 - 12 UE 2244/88 - Hamburgisches OVG, Urteile vom 18.12.1991 - OVG Bf V 21/85 - und vom 24.6.1992 - OVG Bf V 13/85 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.7.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Bremen, Beschluß vom 25.2.1992 - 2 B 15.92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.7.1985 - 9 CB 104.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 36).

    Wenngleich für bestimmte Bereiche das Verbot der Verwendung anderer Sprachen als des Türkischen, wie etwa durch das Parteiengesetz und das Vereinsgesetz (Rumpf, InfAuslR 85, 252/255) fortbesteht, dürfte die Aufhebung des Sprachenverbotsgesetzes dennoch in einer wesentlichen Frage zu einer Abnahme der Beeinträchtigungen der kurdischen Volksgruppe in der Türkei geführt haben (kritisch hierzu OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

    Zu berücksichtigen in diesem Zusammenhang ist auch Art. 15 ATG, wonach Straftaten von mit der Bekämpfung des Terrors beauftragten Personen, die im Rahmen der Terroristenbekämpfung begangen werden, erheblichen Beschränkungen in der Strafverfolgung unterliegen (vgl. im einzelnen Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992 a.a.O.; Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 8.7.1991 und Auskünfte vom 10.10.1991 an VG Stade und vom 15.10.1991 an VG Hamburg; Tellenbach, Aussage vor dem Hessischen VGH vom 19.6.1991; Rumpf, Stellungnahme vom 15.7.1991 an VG Hannover; FR vom 8.5.1991).

    Es sind bislang jedoch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß diese Bestimmungen zu einer systematischen Verfolgung der Volksgruppe der Kurden als solcher oder auch nur eines abgrenzbaren Teils dieser Volksgruppe genutzt werden (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.1.1992, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 23.11.1992 - 12 UE 2590/89

    Zur Situation der Kurden in der Türkei - Gruppenverfolgung verneint - Möglichkeit

    Die zum Teil großflächig angelegten Maßnahmen der Sicherheitskräfte, insbesondere im Hinblick auf die Durchsuchung und vorläufige Festnahme der Einwohner ganzer Dörfer hat ihre Ursache vor allem auch in der Guerilla-Taktik der PKK, die durch zum Teil gewaltsam erzwungenen Unterschlupf bei der Zivilbevölkerung sich getarnt in deren Mitte aufhält und deshalb nur durch breit angelegte Durchsuchungsaktionen zu stellen ist (vgl. zu dieser Einschätzung ebenso Niedersächsisches OVG, 21.01.1992 - 11 L 5961/91 -).

    Eine solche Vielzahl von asylrelevanten Menschenrechtsverletzungen durch die türkischen Sicherheitskräfte, die eine solche Annahme begründen könnte, vermag der Senat ebensowenig festzustellen wie eine allgemeine Gruppenverfolgung der Kurden in ihren Siedlungsgebieten im Südosten der Türkei (im Ergebnis verneinen ebenso eine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei: OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1992 - 18 A 2687/91.A - auch unter Auswertung jüngerer Erkenntnisse, insbesondere seit März 1992>; VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91 - Bay. VGH, 27.01.1992 - 11 BZ 90.31512 u. a.; Niedersächsisches OVG, 21.01.1992 - 11 L 5961/91 -).

  • BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1725/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz

    Eine weitere eigene Begründung für seine Auffassung gab das Verwaltungsgericht nicht, sondern verwies statt dessen auf folgende Entscheidungen anderer Gerichte: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154.90 - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 27. August 1991 - 13 E 11576/91 - Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 21. Januar 1992 - 11 L 5961/91 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23. Juli 1992 - 18 A 2687/91.A -.

    c) Die Bezugnahme auf den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. August 1991 - 13 E 11576/91 und auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 21. Januar 1992 - 11 L 5961/91 - genügt ebenfalls nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine hinreichende, insbesondere auch hinreichend aktuelle Tatsachenfeststellung.

  • VG Freiburg, 21.10.1992 - A 2 K 10261/92

    Asylanerkennung eines türkischen Kurden mit alevitischem Glauben; Asylerhebliche

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  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Insgesamt läßt sich deshalb daraus nicht eine dem türkischen Staat zurechenbare landesweite politische Verfolgung der Kurden als Gruppe ableiten (im Ergebnis ebenso gegen die Annahme einer Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei: VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91 - OVG Hamburg, 18.12.1991 - Bf. V 21/85 - Nds. OVG, 21.01.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1992 - 18 A 2687/91.A - OVG Rheinland -Pfalz, 31.07.1991 - 13 R 10607/91 -).
  • VGH Hessen, 06.07.1992 - 12 UE 702/87

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Insgesamt läßt sich deshalb daraus nicht eine dem türkischen Staat zurechenbare landesweite politische Verfolgung der Kurden als Gruppe ableiten (im Ergebnis ebenso gegen die Annahme einer Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei: OVG Hamburg, 18.12.1991 - Bf. V 21/85 - Nds. OVG, 21.01.1992 - 11 L 5961/91 - OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.1991 - 13 R 10607/91 - OVG Saarland, 18.04.1991 - 3 R 33/91 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 L 3404/99

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Exilpolitik; exilpolitische Aktivität;

    Diese ethnische Minderheit unterlag seinerzeit nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. etwa Urt. v. 21.1.1992 - 11 L 5961/91 - u. v. 25.11.1993 - 11 L 6075/91 -), die mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte übereinstimmt, keiner vom türkischen Staat ausgehenden oder ihm zuzurechnenden landesweiten Gruppenverfolgung.
  • OVG Saarland, 16.11.1992 - 3 R 536/88
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - A 12 S 2279/93

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • VGH Hessen, 30.03.1992 - 12 UE 1631/86

    Zur Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - inländische Fluchtalternative

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - A 12 S 361/92

    Asylrecht - Türkei: Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung knüpft nicht an

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - A 12 S 2954/94

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - Bestehen einer inländischen Fluchtalternative

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1998 - 11 L 4300/96

    Politische Verfolgung; Asyl; Kurden; Inländische Fluchtalternative; Türkei;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92

    Rechtsirrtümliche Beschränkung des Urteilsausspruchs auf den Asylanspruch aus GG

  • VG Freiburg, 25.02.1993 - A 5 K 11045/92

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter ; Vorliegen einer politischen

  • VG Freiburg, 22.10.1992 - A 5 K 10348/92

    Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge;

  • OVG Niedersachsen, 25.11.1993 - 11 L 6075/91

    Kurden ; Türkei; Unmittelbare Gruppenverfolgung; Ausnahmezustand;

  • VG Stade, 21.11.2001 - 6 A 1794/95

    Birc; Burc; Drittstaatenregelung; Glaubensgebundenheit; Türkei; Viransehir;

  • OVG Niedersachsen, 29.10.1998 - 11 L 2657/96

    Asylverfahren; Türkei; Rückkehrgefährdung; Politische Verfolgung; Asyl

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